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21.04.2008
Zwischenergebnis des Übernahmeangebotes der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG (Gesellschaft) hat heute von der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (Bieterin) eine Meldung erhalten, dass die erste Phase des öffentlichen Pflichtangebotes gem. § 22 a i.V.m. § 22 ÜbG, welches die Bieterin an die Aktionäre der Gesellschaft gestellt hat, am 17. April 2008 abgelaufen ist. Innerhalb der 4-wöchigen Frist zur Annahme des Angebotes wurde das Angebot für 437.821 Aktien angenommen, was einem Anteil von 2,85% des Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
 
Vor Stellung des Pflichtangebotes verfügte die Bieterin über 3.742.000 Aktien der Gesellschaft, das entspricht rund 24,3% des Grundkapitals der Gesellschaft, und unter Hinzurechnung eines abgeschlossenen Stimmbindungsvertrages über insgesamt 30,0022% der Stimmrechte an der Gesellschaft.
 
Am 26. März 2008 (Parallellauferwerb) hat die Bieterin 201.640 Aktien (das sind rund 1,3%) der Gesellschaft erworben.
 
Die Bieterin hält somit nunmehr 4.381.461 Aktien, was einer Beteiligung von rund 28,4756% am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Zusammen mit den Stimmbindungsaktien verfügt die Bieterin somit über 34,16% der Stimmrechte.
 
Gemäß § 19 Abs. 3 ÜbG verlängert sich die Frist für jene Aktionäre, welche das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, um 3 Monate ab Veröffentlichung des Ergebnisses, somit bis zum 22. Juli 2008.