Bundesregierung versäumt rechtzeitige Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie und sorgt für juristische Unklarheit
München, 25. Januar 2005
Die BRAIN FORCE Financial Solutions AG unterstützt Banken und Versicherungen dabei, ihren Verkaufs- und Beratungsprozess zu Altersvorsorge-Produkten rechtlich abzusichern. Hintergrund ist die in der Bun-desrepublik noch immer nicht erfolgte Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG in nationales Recht.
Damit droht eine mögliche Schadenersatzpflicht, sollte Kunden ein Schaden entstehen, weil sie nicht entsprechend der neuen Bestimmungen beraten werden – und dies wie gefordert dokumentiert wurde. Mit dem FINAS Vorsorgeoptimierer entgehen Finanzdienstleister diesem Damoklesschwert: Der Geschäftsprozess, den die Anwendung der BRAIN FORCE Financial Solutions AG unterstützt, enthält bereits jetzt eine Beratung des Kun-den nach den neuen Bestimmungen. Darüber hinaus sorgt FINAS Vorsorgeoptimierer für eine Dokumentation in unveränderbarer, schriftlicher Form.
„Finanzdienstleister sollten nicht einfach die Hände in den Schoß legen und abwarten, bis die Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinieauchin Deutschland gelten – das wäre fahrlässig!“, warnt Manfred Schmaderer, Vertriebsvorstand der BRAIN FORCE Financial Solutions AG. „FINAS Vorsorgeoptimierersorgt schon heute für eine rechtlich wasserdichte Dokumentation der Beratung. Banken und Versicherer blicken damit in dieser Hinsicht in eine abgesicherte Zukunft!“
Das juristische Vakuum dauert an
Bereits am 15.01.2003 war die EU-Vermittlerrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Kernpunkte betreffen erstens Regelungen zur Berufs-zulassung von Versicherungsvermittlern, zweitens der Beraufsausübung der Vermittler sowie drittens die Zusammenarbeit mit ihnen. Zwei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht zu gießen. Dies soll nun im Rahmen von zwei Gesetzesstufen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2005 erfolgen.
Aufwändiges Regelwerk
Das „Erste Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“, das so genannte „Vorschaltgesetz“, ist derzeit dabei, die parlamentarischen Hürden zu nehmen. Es wird unter anderem auch die Bestimmungen zur Beratung des Kunden einschließlich einer schriftlichen Dokumentation enthalten und könnte bereits im Sommer 2005 in Kraft treten.
Hinter her hinkt noch das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“, welches nach Experteneinschätzung frühestens im Herbst 2005 Gültigkeit erlangen wird. Es enthält die übrigen Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinie und regelt insbesondere die Berufszulassung von Vermittlern.


