Die BRAIN FORCE HOLDING AG, Wien, hat heute die ausstehenden knapp 5 Prozent der Anteile der Brain Force Financial Solutions AG, München, übernommen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Brain Force Financial Solutions AG vom 23. Februar 2006 erhoben wurden, sind aufgrund von Vergleichen mit den Klägern sämtlich für erledigt erklärt worden. In der Folge wurde der Hauptversammlungsbeschluss, die Aktien der übrigen Aktionäre auf die BRAIN FORCE HOLDING AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG zu übertragen, am 17. Juli 2006 in das Handelsregister eingetragen. Alle Aktien der übrigen Aktionäre der Brain Force Financial Solutions AG sind damit rechtswirksam auf die BRAIN FORCE HOLDING AG übergegangen.
Die Holding kann damit ihr Ziel weiter verfolgen, die Brain Force Financial Solutions AG mit der deutschen BRAIN FORCE SOFTWARE GmbH zu verschmelzen. Angestrebt wird, die Verschmelzung steuerlich rückwirkend zum 1. Januar 2006 zu vollziehen. Neben den operativen Synergien besteht für die BRAIN FORCE SOFTWARE auch die Möglichkeit, erhebliche Steuervorteile zu nützen. So verfügt die Brain Force Financial Solutions AG über Verlustvorträge in Höhe von rund EUR 60 Mio., die nun für die BRAIN FORCE SOFTWARE GmbH sowie deren Tochter, BRAIN FORCE Hamburg GmbH, genützt werden können.
Durch Nutzung des Verlustvortrages wird sich die tatsächliche steuerliche Belastung der deutschen Gesellschaften alleine im ersten Quartal 2006 um rund EUR 200.000 reduzieren. Damit erhöht sich das Periodenergebnis der Holding in diesem Zeitraum um knapp 28 Prozent auf über EUR 915.000. Diese steuerliche Entlastung wird sich sowohl im abgelaufenen zweiten Quartal wie auch in den Folgequartalen fortsetzen.
