Die 10.
ordentliche Hauptversammlung der Im Detail
wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung Den Herren
Günter Pridt und Wolfgang Lippert wurde jeweils für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2007 TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung Den
Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007
die Entlastung erteilt. TOP
5: Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 Die PwC
INTER-TREUHAND GmbH, Wirtschafts-prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Wien, wurde zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 bestellt. TOP
6: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates Die
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2007 wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr mit EUR 10.000,-
für den Aufsichtsratsvorsitzenden, EUR 8.000,- für den Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 6.000,- für die anderen Mitglieder des
Aufsichtsrates zuzüglich der jeweiligen Kosten und Barauslagen festgesetzt. Des Weiteren
wurde das Anwesenheitsentgelt für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit EUR 1.000,- pro Sitzung
für den Aufsichtsrats-vorsitzenden, EUR 800,- für den Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden und EUR 600,- pro Sitzung für die anderen Mitglieder
des Aufsichtsrates sowie das Anwesenheitsentgelt für die Teilnahme an den
Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrates mit EUR 500,- pro Sitzung für den
Ausschussvorsitzenden, EUR 400,- für den Stellvertreter des
Ausschussvorsitzenden und EUR 300,- pro Sitzung für die anderen Mitglieder des
Aufsichtsratsausschusses festgesetzt. Top 7: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Die
Hauptversammlung hat den Änderungen in den §§ 3, 4, 6, 9 und 15 der Satzung der
BRAIN FORCE HOLDING AG wie folgt zugestimmt: a. Änderung
des § 3 „Veröffentlichungen“, sodass dieser wie folgt lautet: “Veröffentlichungen
der Gesellschaft erfolgen, soweit und solange auf Grund des Aktiengesetzes
zwingend erforderlich, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“. Im Übrigen erfolgen
Veröffentlichungen der Gesellschaft entsprechend den jeweils anzuwendenden
Rechtsvorschriften. Sämtliche Veröffentlichungen sind auch auf der Website der
Gesellschaft im Internet zur Verfügung zu stellen.“ b.
Ersatzlose Streichung des fünften Absatzes des § 4 „Grundkapital und Aktien“:
„Jeder, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50
oder 75 Prozent der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschreitet, hat
unverzüglich der Gesellschaft das Erreichen, Über- oder Unterschreiten der
genannten Schwellen sowie die Höhe des Stimmrechtsanteils unter Angabe seiner
Anschrift schriftlich mitzuteilen. Bis zu dieser Mitteilung, sowie für die
darauf folgenden drei Monate werden die die jeweilige Grenze überschreitenden
Stimmrechte nicht berücksichtigt“ c. Änderung
des 3. Absatzes des § 6 „Zusammensetzung, Vertretung, Geschäftsführung“, sodass
dieser wie folgt lautet: „Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten.
Ist nur ein Vorstands-mitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft
selbständig. Sind zwei oder mehrere Vorstands-mitglieder bestellt, sind zur
Abgabe von Willens-erklärungen und zur Zeichnung der Gesellschaft zwei
Mitglieder des Vorstandes gemeinsam oder ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam
mit einem Prokuristen befugt. Nach Maßgabe des Gesetzes sind zur Vertretung der
Gesellschaft auch zwei Prokuristen gemeinsam befugt.“ d. Änderung
des 2. Absatzes des § 9 “Besondere Aufgaben und Ermächtigungen, Zustimmung des
Aufsichtsrates“, sodass dieser wie folgt lautet: „Der Aufsichtsrat ist
berechtigt, einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern auch Einzelvertretungsbefugnis
zu erteilen.“ e.
Ersatzlose Streichung des § 15 „Ausschluss des Preisabschlages gem. ÜbG“: „Der
im § 26 Abs. 1 ÜbG vorgesehene Abschlag bei Bestimmung des Preises für ein
Pflichtangebot wird gemäß § 27 Abs. 1 Z. 2 ÜbG ausgeschlossen.“ TOP 9: Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat (Abberufung
und Neuwahl)“ a) der
Antrag auf Wahl von Minderheitsvertretern gem. § 87 Abs1 AktG hat nicht das
erforderliche Drittel des vertretenen Grundkapitals gefunden. b) Die
Herren Dipl. Ing. Stefan Pierer, Josef Blazicek, Mag. Friedrich Roithner und
Dr. Michael Hofer wurden als neue Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bis
2012 gewählt; das Aufsichtsratsmandat des Herrn Mag. Wolfgang Hickel wurde bis
2012 verlängert.
BRAIN FORCE HOLDING AG hat am 28. Mai 2008 folgende Beschlüsse gefasst:
2007
der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Satzung
im Aufsichtsrat
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007
die Entlastung erteilt; Herrn Helmut Fleischmann wurde für
seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 die Entlastung nicht erteilt.
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007
