Auf Antrag der BRAIN FORCE HOLDING AG („Gesellschaft“) vom 29.01.2008 hat
die Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der Gesellschaft – ISIN
AT0000820659 – zum regulierten Markt (General Standard) widerrufen.
Der Widerruf wird mit einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung
des Widerrufes durch die Frankfurter Wertpapierbörse (erfolgte am 13.02.2008) -
somit mit Ablauf des 13.05.2008 wirksam.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Amtliche Handel an der
Wiener Börse unverändert bestehen bleibt, wodurch die Aktien der Gesellschaft
auch im XETRA-System weiterhin gehandelt werden können.
