|
|

BRAIN FORCE verfolgt eine Strategie zur langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes. Strenge Grundsätze guter Unternehmensführung und Transparenz sowie die ständige Weiterentwicklung eines effizienten Systems der Unternehmenskontrolle sind das Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat. Das soll Vertrauen in das Unternehmen schaffen und die Basis für langfristige Wertschöpfung sein.
BRAIN FORCE bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und hat sich zur Beachtung der Regelungen verpflichtet. Dementsprechend orientierte sich das Unternehmen im Geschäftsjahr 1.10.2009 bis 30.9.2010 am ÖCGK in der Fassung von Jänner 2010. Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ wurde der aktuelle Kodex unter Berücksichtigung der nachstehenden Erklärungen im Geschäftsjahr eingehalten.
„C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmensgröße wurde keine eigene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet. Es ist jedoch eine interne Kontroll- und Reportingsystematik aufgesetzt, die den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken zu erkennen und rasch darauf zu reagieren. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, wird regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement im Konzern informiert. Ein Management Letter des Abschlussprüfers sowie dessen Bericht über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements im Konzern wurde dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt und im Aufsichtsrat behandelt. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Geschäftsbericht 2009/10 auf den Seiten 40 und 74.
„C-Regel 36“: Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizienz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht stattgefunden. „C-Regel 45“: Das Aufsichtsratsmitglied Peter Kotauczek (Funktionsperiode bis 24. Februar 2010) ist aufgrund seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der BEKO HOLDING AG auch Aufsichtsratsmitglied in deren Tochtergesellschaft, der BEKO Engineering & Informatik AG, welche ebenso wie die BRAIN FORCE SOFTWARE GmbH, Wien, im Bereich Professional Services operativ tätig ist. Das Aufsichtsratsmitglied Josef Blazicek ist zugleich Aufsichtsrat der update software AG, welche wie die BRAIN FORCE Software GmbH, München, für gleiche Geschäftssparten Front Office Business Lösungen anbietet.
Der ÖCGK in der jeweils aktuellen Fassung sowie der Corporate Governance Bericht stehen online unter www.brainforce.com unter der Rubrik “Investoren” zur Verfügung. Zur Vermeidung von Insiderhandel wurde ein Compliance Code im Unternehmen installiert, der die Bestimmungen der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht umsetzt. Seine Einhaltung wird vom Compliance Officer kontinuierlich überwacht.
Die BRAIN FORCE HOLDING AG fühlt sich zu Transparenz und der Zielsetzung „True and Fair View“ für alle Eigentümer verpflichtet. Alle relevanten Informationen veröffentlichen wir im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen unserer laufenden Pressearbeit. Die Berichte werden nach internationalanerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung (IFRS) erstellt. Die BRAIN FORCE HOLDING AG informiert ihre Aktionäre mit Adhoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf wichtige Termine weisen wir bereits frühzeitig im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen werden auf der Website unter der Rubrik “Investoren” veröffentlicht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung.
Die Gesellschaft hat 15.386.742 Stammaktien ausgegeben. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip “One share – one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine BRAIN FORCE Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur ist auf den Seiten 27 und 28 des Geschäftsberichtes dargestellt.
Der Vorstand leitet unter eigener Verantwortung die Geschäfte der Gesellschaft im Einklang mit den relevanten Gesetzen, der Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG und der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält im Wesentlichen den Geschäftsverteilungsplan sowie einen Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen (mindestens eine pro Quartal). Hinzu kommen weitere Sitzungen aus besonderem Anlass: zum Beispiel zur Vorbereitung einer Hauptversammlung, zur Budgetberatung oder zur Diskussion aktueller strategischer Entscheidungen. Damit stehen dem Aufsichtsrat sämtliche Informationen zur Verfügung, die er zur Wahrnehmung seiner Beratungs- und Kontrollfunktion benötigt. Im Geschäftsjahr 1.10.2009 bis 30.09.2010 fanden insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt. Im Sinne des Kodex stehen Vorstand und Aufsichtsrat auch in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehender Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat übt seine Funktion je nach Bedeutung und fachlicher Zuordnung auch durch Ausschüsse aus. Mitglieder und Verantwortungsbereiche der Aufsichtsratsausschüsse sind auf Seite 19 dargestellt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat im Berichtszeitraum an mehr als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
Der Aufsichtsrat hat auf Grundlage der Generalklausel in Punkt 53 des ÖCGK die nachfolgend dargestellten Unabhängigkeitskriterien für Aufsichtsratsmitglieder der BRAIN FORCE HOLDING AG festgelegt:
Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der BRAIN FORCE HOLDING AG sind als unabhängig im Sinne der oben angeführten Kriterien anzusehen. Entsprechende Erklärungen wurden von allen Aufsichtsräten abgegeben. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates stellt gemäß §95 Aktiengesetz die Überwachung der Geschäftsführung dar. Diese Aufgabe wird von den derzeit bestellten Aufsichtsräten voll inhaltlich wahrgenommen. Die Gesellschaft weist einen Streubesitz von mehr als 20% und weniger als 50% auf. Zumindest zwei Aufsichtsratsmitglieder (Christoph Senft und Wolfgang M. Hickel) sind keine Anteilseigner mit einer Beteiligung an der Gesellschaft von mehr als 10% oder vertreten die Interessen eines Großaktionärs. Die Mitarbeiter haben keinen Betriebsrat für die BRAIN FORCE HOLDING AG gewählt. Aus diesem Grund ist auch kein Mitarbeitervertreter Mitglied des Aufsichtsrates.
Die BRAIN FORCE HOLDING AG hat weder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder noch an Vorstände vergeben. Mit Genehmigung des Aufsichtsrates (bei Stimmenthaltung von Josef Blazicek) hat die Gesellschaft im August 2009 mit der Ocean Consulting GmbH, ein Unternehmen, an welchem Josef Blazicek als Gesellschafter beteiligt ist, einen Mandatsvertrag zur Erbringung von M&A-Beratungsleistungen abgeschlossen. Das Entgelt entsprach branchenüblichen Standards und wurde mit Abschluss der Transaktion im Geschäftsjahr 2009/10 abgerechnet. BRAIN
FORCE hat von der Hofer Management GmbH, eine Gesellschaft, an der Michael Hofer zu 100% beteiligt ist, von September 2009 bis März 2010 einen Mitarbeiter zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt bekommen. Weiters wurde unserer deutschen Gesellschaft zur Abwicklung eines Kundenprojektes ein Mitarbeiter zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung gestellt. Seit Oktober 2009 besteht mit der Hofer Management GmbH eine Überlassungsvereinbarung über die Zurverfügungstellung eines Vorstandsmitgliedes. Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 16.12.2009 wurden sämtliche Anteile der BRAIN FORCE SOFTWARE GmbH, Wien, an die BEKO Engineering & Informatik AG, Nöhagen, verkauft. Dieser Verkauf entsprach den branchenüblichen Standards. Der Verkaufspreis lag innerhalb der Bandbreite, die von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater objektiviert ermittelt wurde. Mit dem assoziierten Unternehmen SolveDirect Service Management GmbH, Wien, bestehen vereinzelt Leistungsbeziehungen, deren Umfang die Finanzlage nur unwesentlich beeinflussen.
Im BRAIN FORCE Konzern werden alle Stellen ungeachtet des Geschlechts und nach objektiven Qualifikationskriterien besetzt. Ein spezifisches Programm zur Förderung von Frauen im Unternehmen gibt es nicht.
Die PwC Inter-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wurde von der 12. o. Hauptversammlung zum Konzern- und Einzelabschlussprüfer der BRAIN FORCE HOLDING AG für das Geschäftsjahr vom 1.10.2009 bis 30.9.2010 bestellt. Neben dieser Tätigkeit ist PwC mit ihren weltweiten Partnerbüros vereinzelt auch im Bereich der Steuer- und Finanzberatung für den Konzern tätig. Im Geschäftsjahr vom 1.10.2009 bis 30.9.2010 lagen die Beratungshonorare von PwC für die BRAIN FORCE HOLDING AG bei 0,07 Mio. €. Für die Abschlussprüfung des Konzerns und prüfungsnahe Leistungen wurden 0,12 Mio. € verrechnet.