Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG (Zielgesellschaft) hat heute von der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (Bieterin) die Information über das Endergebnis des öffentlichen Pflichtangebotes der Bieterin erhalten, wonach bis zum Ablauf der gem. § 19 Abs. 3 ÜbG verlängerten Annahmefrist am 22. Juli 2008 das Pflichtangebot für insgesamt 3.260.056 Aktien angenommen wurde, was einem Anteil von 21,19% am Grundkapital der Zielgesellschaft entspricht. Nach der Übereignung dieser Aktien hält die Bieterin daher insgesamt 7.203.696 Aktien der Zielgesellschaft, was einer Beteiligung von rund 46,82% am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG entspricht. Zusammen mit Stimmbindungsaktien verfügt die Bieterin nunmehr über 52,50% der Stimmrechte.
Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG stellt fest, dass aufgrund des Endergebnisses des Übernahmeangebotes der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. nunmehr Klarheit in der Eigentümerstruktur der Gesellschaft herrscht. Management und Mitarbeiter der BRAIN FORCE Gruppe werden sich so wie bisher auf das operative Geschäft und die Verbesserung der Ertragslage des Unternehmens konzentrieren.
